§ 1
NAME, ZWECK, TRADITION
Die gegründete buddhistische Gemeinschaft erhält den Namen „Orden Intersein“.
Zweck des Ordens ist es, die Inhalte der buddhistischen Lehre im modernen Leben durch Studium, unmittelbare Erfahrung und Anwendung im Alltag zu verwirklichen, wobei dem Bodhisattva-Ideal besonderes Gewicht beigemessen wird.
Der Orden Intersein ist aus der Linji-Schule des Dhyana-Buddhismus hervorgegangen. Er stützt sich auf vier geistige Grundsätze: 1. den Geist des Nicht-Haftens an Ansichten, 2. den Geist, der die Natur des bedingten Entstehens durch Meditation unmittelbar erfährt, 3. den Geist der Angemessenheit und 4. den Geist der geeigneten Mittel. Diese vier geistigen Grundsätze sind allen buddhistischen Traditionen gemein.
§ 2
GRUNDLEGENDE SCHRIFTEN,
LEHREN, METHODEN
Der Orden Intersein sieht kein einzelnes Sutra oder keine bestimmte Gruppe von Sutras als seine grundlegende/n Schrift/en an. Er lässt sich vielmehr vom Geist des Buddha- Dharma inspirieren, wie er in allen Sutras zum Ausdruck kommt. Er erkennt keinerlei Systematisierung der buddhistischen Lehren an, von welcher Schule auch immer sie vorgeschlagen sein mag. Der Orden Intersein ist bemüht, den Dharma-Geist sowohl im frühen Buddhismus zu erkennen als auch die Entwicklung dieses Geistes im Verlauf der Sangha- Geschichte und in den Lehren aller buddhistischen Traditionen zu erfassen.
Der Orden Intersein sieht alle Sutras, ob von Buddha Shakyamuni selbst gesprochen oder von späteren buddhistischen Generationen zusammengestellt, als buddhistische Sutras an. Er vermag Inspiration auch durch Texte anderer spiritueller Traditionen zu erfahren. Er hält die Entwicklung vom ursprünglichen Buddhismus zu neuen Schulen für eine Notwendigkeit, um den Geist des Buddhismus lebendig zu erhalten. Nur dadurch, dass sich neue Formen buddhistischen Lebens entwickeln, kann der wahre buddhistische Geist fortbestehen.
Der Orden Intersein sollte seine Lebenskraft aus der Geisteshaltung des Verstehens und des Mitgefühls beziehen. Wenn das buddhistische Leben diese Geisteshaltung tatsächlich ausstrahlt, kann sie zum Glück und Frieden der Menschheit beitragen. Der Orden hält den geistigen Grundsatz des Nicht-Haftens an Ansichten und den Grundsatz, durch Meditation die bedingte Entstehung aller Erscheinungen unmittelbar zu erfahren, für die beiden wichtigsten Leitprinzipien zur Erlangung wahren Verstehens. Er betrachtet den geistigen Grundsatz der Angemessenheit und den Grundsatz der geeigneten Mittel als Orientierungshilfen für soziales Handeln. Der Geist des Nicht-Haftens an Ansichten und die Kraft der unmittelbaren Erfahrung führen hin zu Aufgeschlossenheit und Mitgefühl, sowohl auf dem Gebiet der Wahrnehmung von Wirklichkeit als auch im Bereich zwischenmenschlicher Beziehungen. Der Geist der Angemessenheit und der Geist der geeigneten Mittel vermögen in uns schöpferische Kräfte und die Fähigkeit zur Versöhnung zu wecken, Qualitäten, die zum Wohl der Lebewesen beitragen.
Der Orden Intersein lässt sich weder theoretisch noch praktisch von dogmatischen Grundsätzen leiten. Er trachtet nach Formen des Handelns, die den wahren Geist der Einsicht und des Mitgefühls wiederbeleben und bewahren können. Er hält diesen Geist für wichtiger als irgendeine buddhistische Institution oder Tradition. Die Mitglieder des Ordens streben mit der Energie von Bodhisattvas danach, sich selbst zu verändern und ein freudvolles und achtsames Leben zu führen, um so auch in der Gesellschaft einen Wandel zu mehr Mitgefühl und Verstehen herbeizuführen.
§ 3
AUTORITÄT, MITGLIEDSCHAFT, ORGANISATION
Freiheit und Verantwortlichkeit eines jeden Mitglieds der Gemeinschaft – der Bhikshus und Bhikshunis, Upasakas und Upasikas (Mönche, Nonnen, Männer und Frauen im Weltleben) – sind gleichrangig und genießen im Orden Intersein den gleichen Schutz und die gleiche Achtung.
Der Orden Intersein hält einen Vermittler oder eine Vermittlerin zwischen dem Buddha und den Upasikas und Upasakas, zwischen den Menschen und der letztendlichen Realität, nicht für notwendig. Er betrachtet aber die Einsichten und Erfahrungen von Lehrerinnen und Lehrern vergangener Zeiten, von Upasikas, Upasakas, Bhikshunis und Bikshus als nutzbringend für alle Menschen, die den buddhistischen Weg beschreiten.
Mitglieder des Ordens Intersein gehören entweder der Kerngemeinschaft oder der erweiterten Gemeinschaft an. Zur Kerngemeinschaft gehören diejenigen, die das Gelübde abgelegt haben, sowohl die Vierzehn als auch die Fünf Übungswege der Achtsamkeit zu beachten, und die als Brüder und Schwestern innerhalb des Ordens ordiniert worden sind. Die erweiterte Gemeinschaft besteht aus Mitgliedern, die bemüht sind, dem Geist des Ordens entsprechend zu leben, die aber nicht das formelle Gelübde abgelegt haben, die Vierzehn Übungswege der Achtsamkeit zu beachten und die auch nicht ordiniert worden sind. Die Mitglieder der Kerngemeinschaft sind bereit, Verantwortung für die Organisation und den Erhalt einer regionalen Sangha zu übernehmen; sie sorgen dafür, dass die Achtsamkeitsübungen regelmäßig rezitiert sowie Tage der Achtsamkeit und entsprechende Retreats durchgeführt werden.
Die erweiterte Gemeinschaft steht in enger Beziehung zur Kerngemeinschaft: Sie nimmt alle zwei Wochen an der Rezitation der Achtsamkeitsübungen teil und beteiligt sich an den spirituellen und sozialen Veranstaltungen, für die die Kerngemeinschaft verantwortlich ist. Mitgliedern der erweiterten Gemeinschaft, die länger als ein Jahr der Sangha angehören und regelmäßig praktizieren, sollten – ganz gleich, ob sie die Gelübde der Fünf Übungswege der Achtsamkeit abgelegt haben oder nicht – eine beratende Funktion zugestanden werden, wenn es darum geht, über die Anträge einzelner Personen auf Aufnahme in die Kerngemeinschaft zu befinden.
Dharmacharyas (Dharma-Lehrer/innen) sind Mitglieder der Kerngemeinschaft, die aufgrund ihrer Festigkeit in der Praxis und ihrer Fähigkeit, ein glückliches Leben zu führen zu Lehrern und Lehrerinnen ausgewählt wurden. Ihre Funktion ist es, in den regionalen Sanghas Freude zu erwecken und für Stabilität zu sorgen. Die örtlichen Sanghas werden ermutigt, potentielle Dharmacharyas vorzuschlagen.
§ 4
DIE ÜBUNGSWEGE DER ACHTSAMKEIT;
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ORDINATION
Die Achtsamkeitsübungen des Ordens Intersein sind ein Spiegelbild des Ordenslebens, in dem spirituelles Üben als die Grundlage jeglichen sozialen Tuns gilt.
Die Achtsamkeitsübungen sind das Herzstück der Satzung. Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie die Fünf und die Vierzehn Übungswege der Achtsamkeit alle zwei Wochen rezitieren. Vergehen drei Monate, ohne dass die Übungen rezitiert worden sind, gilt die Ordination als aufgehoben.
Wer älter ist als achtzehn Jahre und den Anforderungen an ein Mitglied der Kerngemeinschaft des Ordens Intersein entspricht (d.h, er oder sie muss Zuflucht genommen haben zu den Drei Juwelen, formell gelobt haben, die Fünf Achtsamkeitsübungen zu beachten, und in der Lage sein, die Achtsamkeitsübungen zu studieren und zu Praktizieren), kann in den Orden aufgenommen werden, wobei Rasse, Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht und sexuelle Ausrichtung keine Rolle spielen.
Wer sich um Aufnahme in die Kerngemeinschaft des Ordens Intersein bewirbt, sollte einen schriftlichen Antrag stellen, der an die Mitglieder der Kerngemeinschaft der regionalen Sangha zu richten ist. Für den Fall, dass es in der Nähe keine solche gibt, ist ein/e geeignete/r Dharma-Lehrer/in anzuschreiben. Der Bewerber oder die Bewerberin muss Zuflucht genommen haben zu den Drei Juwelen und formell gelobt haben, den Fünf Achtsamkeitsübungen zu folgen. Danach werden ein oder mehrere Mitglieder der Kerngemeinschaft den Kandidaten oder die Kandidatin wenigstens ein Jahr lang beraten und ausbilden, bis er oder sie glücklich, beständig und in Übereinstimmung mit der Sangha praktiziert. Auf diese Art und Weise lernt der Kandidat oder die Kandidatin die Kerngemeinschaft besser kennen, und gleichermaßen ist es der Kerngemeinschaft möglich, ihn oder sie besser kennen zu lernen, auf die Rolle als Ordensmitglied vorzubereiten und ihm oder ihr, wenn nötig, bei bestimmten Schritten des Übungsweges Anleitung und Hilfe zukommen zu lassen. Zum passenden Zeitpunkt und nach Rücksprache mit langjährigen Mitgliedern der erweiterten Gemeinschaft werden die Mitglieder der Kerngemeinschaft der regionalen Sangha beziehungsweise der/die betreuende Dharma-Lehrer/in entscheiden, ob der/die Kandidat/in genügend vorbereitet ist, um ordiniert zu werden. Zu den Aufgaben eines Mitglieds der Kerngemeinschaft gehört es, eine Sangha aufzubauen oder eine bestehende Sangha zu unterstützen, das Dharma aus persönlicher Erfahrung zu erklären und Bodhicitta (den Erleuchtungsgeist) in anderen zu nähren. Das Mitglied selbst sollte in Harmonie und Frieden im Kreise seiner Familie regelmäßig Meditation üben – dies alles als Manifestationen des Bodhisattva- Ideals.
Wenn die Kerngemeinschaft und der/die Dharma-Lehrer/in über eine Bewerbung zu entscheiden haben, sollten sie bestrebt sein, mit Sangha- Augen zu schauen und das Bodhicitta des Anwärters/der Anwärterin zu stärken, besonders wenn vorgeschlagen wird, die Ordination aufzuschieben. Regionale Sanghas sind befugt, das Aufnahmeverfahren auf angemessene Weise zu gestalten und damit den jeweiligen kulturellen und landestypischen Verhältnissen Rechnung zu tragen, vorausgesetzt, die Ziele und Absichten des Ordens werden nicht verletzt. Auf die in der Satzung dargelegten, die Ordination einer Einzelperson betreffenden Aufnahmebestimmungen kann unter bestimmten Umständen verzichtet werden, zum Beispiel im Fall schwerer Krankheit; vorausgesetzt, die Koordinatoren/Koordinatorinnen des Exekutivrats und entsprechend geeignete Dharma-Lehrer/innen werden zuerst zu Rate gezogen und, sofern die Zeit es erlaubt, die örtlichen und am besten geeigneten Mitglieder der Kerngemeinschaft. Wenn es sich zeigt, dass der/die Kandidat/in geeignet ist, ordiniert zu werden, soll sein oder ihr Name der Person gemeldet werden, die von der Versammlung der Kerngemeinschaft dafür designiert wurde. Nach erfolgter Ordinationszeremonie soll dies dem/der Schriftführer/in schriftlich bekannt gegeben werden, wobei der Familienname, ein der Traditionslinie des Ordens entsprechender Ordensname des neuen Mitglieds sowie sein Dharma-Name angegeben werden müssen, ebenso der Name des/der den Vorsitz führenden Dharma-Lehrers/Lehrerin.
Von den Mitgliedern der Kerngemeinschaft wird erwartet, dass sie im Jahr mindestens sechzig Tage der Achtsamkeit durchführen. Da es jedoch für manche – aus Gründen familiärer oder anderer Verpflichtungen – bisweilen schwierig sein mag, dieser Anforderung Genüge zu tun, soll in diesem Punkt flexibel verfahren werden, falls die Sangha dem zustimmt.
Von allen Mitgliedern der Kerngemeinschaft wird erwartet, dass sie zusammen mit der Sangha praktizieren und ihr in organisatorischer Hinsicht zur Seite stehen.
Alle Formen partnerschaftlichen Zusammenlebens der Mitglieder der Kerngemeinschaft (ob zölibatär oder in verpflichtender Partnerschaft) werden gleichermaßen anerkannt, vorausgesetzt, sie stehen in Einklang mit dem Geist der Fünf und der Vierzehn Übungswege der Achtsamkeit. Es ist von Vorteil, wenn beide Mitglieder der Kerngemeinschaft sind oder wenn der/die Partner/in eines Mitglieds der Kerngemeinschaft der erweiterten Gemeinschaft angehört oder aber beide zumindest in Harmonie miteinender leben und das Mitglied der Kerngemeinschaft auf seinem Übungsweg Unterstützung und Ermutigung durch seinen Partner/seine Partnerin erfährt.
§ 5
LEITUNG, VERMÖGENSVERWALTUNG, BUCHFÜHRUNG
In regelmäßigen Zeitabständen sollten alle Mitglieder der Kerngemeinschaft zu einer beratenden Versammlung zusammenkommen. Die Benachrichtigung über Zeitpunkt und Ort des Treffens hat sechs Monate im voraus zu erfolgen. Wer am Erscheinen gehindert ist, kann stellvertretend ein anderes Mitglied der Kerngemeinschaft bevollmächtigen, in seinem oder ihrem Namen zu sprechen. Das Verfahren der Meinungsbildung soll zu Beginn des Treffens dargelegt, besprochen und gegebenenfalls geändert werden. Im Rotationsverfahren sollen Teams von jeweils zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts und unterschiedlichen Nationalität die Versammlung leiten. Bei jeder Versammlung ist ein Protokoll zu führen, das aufzubewahren ist, um das Leben und die Arbeit des Ordens Intersein zu dokumentieren. Auf Wunsch werden diese Protokolle den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
In der Versammlung wählt die Kerngemeinschaft Mitglieder aus, die a) als Exekutivrat fungieren mit dem Zweck, die Arbeit des Ordens zwischen den einzelnen Versammlungen richtunggebend zu organisieren und die b) aus ihren Reihen Personen als Koordinatoren oder Koordinatorinnen benennen und einsetzen. Die Versammlung entscheidet über die Struktur und Organisation, die den Zielen des Ordens – nämlich Verminderung des Leidens, Verwirklichung des Bodhisattva-Ideals und Erhalt eines starken Sangha-Netzwerks – am besten dienen. Die Kerngemeinschaft wird sich die Lebenserfahrung und Übungsreife ihrer älteren Mitglieder und die Frische der jüngeren zunutze machen, wenn Hilfe und Unterstützung nötig sind; auch wird sie die bestehenden Räte der Älteren und der Jüngeren in ihrer Arbeit ermutigen und daraus Gewinn ziehen.
Um eine weltweite Zusammenarbeit aller Sanghas zu erleichtern, werden die regionalen Sanghas darin bestärkt, sich in einer Weise zu organisieren, die mit dem Geist dieser Satzung vereinbar ist.
Mitglieder der Kerngemeinschaft des Ordens brauchen keine Beiträge zu zahlen. Der Exekutivrat und die Versammlung können jedoch freiwillige Beiträge im Sinne von „dana“ (Gabe) empfehlen, um die Arbeit des Ordens zu unterstützen. Alle Geldmittel des Ordens, einschließlich der Spenden und eventueller Beiträge, sind in einem getrennten Fond mit der Bezeichnung „Orden Intersein“ anzulegen. Der/die Schatzmeister/in hat der Mitgliederschaft jährlich einen detaillierten Finanzbericht vorzulegen. Nachdem alle Verwaltungskosten gedeckt worden sind, können die Geldmittel des Ordens dafür eingesetzt werden, örtlichen Sanghas finanziell zur Seite zu stehen, wenn es darum geht, Leiden zu lindern. Außerdem ist es möglich, sie für Stipendien zu verwenden, die Sangha- Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden, damit sie vom Orden durchgeführte Retreats besuchen können.
Jede Art von Besitztum der Ordensgemeinschaft sollte den landes- und ortsüblichen Vorschriften entsprechend verwaltet werden. Zur Sicherheit derer, die für die Verwaltung der gemeinschaftlichen Besitztümer die Verantwortung tragen, ist über alle Aktiva (einschließlich Bankkonten, Geldumlauf, Immobilien und Fahrzeuge) Rechenschaft abzulegen und die Buchführung entsprechend den im Rechnungswesen allgemein üblichen Praktiken zu handhaben. Regionale Sanghas, die Fonds des internationalen Ordens Intersein verwalten, haben eine vom ihm getrennte Rechnungsführung und lassen dem/der Schatzmeister/in des Ordens jährlich detaillierte Rechenschaftsberichte zukommen.
§ 6
SATZUNGSÄNDERUNGEN
Jedes Wort und jeder Satz dieser Satzung kann im Bedarfsfall geändert werden, damit der ihr innewohnende Geist zum Nutzen der Übung auch in Zukunft lebendig bleibt. Abgeänderte Fassungen sollten aufbewahrt und späteren Generationen zum Nachlesen zugänglich gemacht werden. Alle Fassungen müssen zum Zwecke künftiger Bezugnahme deutlich mit einem Datum versehen sein.
Die Vierzehn Achtsamkeitsübungen und diese Satzung sind bei jeder Mitgliederversammlung der Kerngemeinschaft erneut zu überprüfen.
Diese Satzung, bestehend aus sechs Paragraphen (§) und neunundzwanzig Absätzen, sollte bei jeder Mitgliederversammlung der Kerngemeinschaft überprüft und bei Bedarf geändert oder ergänzt werden, um sie auf die jeweiligen gesellschaftlichen Belange abzustimmen.
In Übereinstimmung mit der Tradition der Sangha müssen alle Änderungen durch allgemeinen Konsens erfolgen, nicht bloß durch einfache Mehrheitsentscheidungen.